Ist »Euthanasie« ein Synonym für »aktive Sterbehilfe«?
Immer wieder ist zu hören, dass »Euthanasie«, der systematische ärztliche Massenmord von 1939 bis 1948 in Deutschland, Österreich und Polen, gleichbedeutend mit »aktiver Sterbehilfe« sei.
Dieser folgenschwere Irrtum beruht auf einer fundamentalen Sprachverwirrung, die die Nazis gestiftet haben und dem bis heute - bis auf einzelne Ausnahmen - nicht nur die »Normalbevölkerung«, sondern auch die Experten - seien es Historiker, Mediziner oder Theologen - arglos auf den Leim gehen.
»Tötung auf Verlangen«, wie die sogenannte »aktive Sterbehilfe« besser gennant werden sollte, impliziert immer den Wunsch und Willen des Betroffenen, getötet zu werden.
Mit »Euthanaise« bezeichneten die Nazis aber ein Programm zur massenhaften Ermordung »unwerten Lebens«, das von ihnen als solches beurteilt wurde. Tötung auf Verlangen dagegen impliziert das Verlangen der dann getöten Person, nicht das Verlangen von Mördern bzw. deren Auftraggebern.
Die Perfidie der Nazis bestand ja gerade darin, mit der Namensgebung den Ermordeten zu untestellen, sie hätten - sozusagen in vorauseilendem Gehorsam - um ihre Ermordung gebeten, um die Ermordung in den Gaskammern der Aktion T4 von 1939-1941 und anschliessend durch systematisches Verhungern und Totspritzen bis 1948. Tatsächlich waren es aber die mörderischen Absicht einer Ärzteschaft, sich im Zuge der Eugenik (heute: »Humangenetik«) der in ihren Augen »Unheilbaren« als Kränkung ihres Berufsstands zu entledigen.
Wer heute versucht, politischen Nutzen aus dem falschen und verwirrenden Gebrauch der Begriffe »Euthanasie« und »aktive Sterbehilfe« zu ziehen und unter dem Vorwand des Antifaschismus eine Erweiterung der Patientenmacht durch eine weitreichende Patientenverfügung verhindern will, zeigt damit
bestenfalls nur, wie arglos und geschichtsvergessen er oder sie ist. Denn es waren gerade die Macht- und Rechtlosigkeit der Opfer, die den nationalsozialistischen Ärzten Ihre Verbrechen erst ermöglicht haben.
Mit Recht empören sich deshalb unsere niederländischen Nachbarn, wenn von selbsternannten Lebensschützern oder uninformierten Politikern und Journalisten versucht wird, die in Holland unter bestimmten Umständen erlaubte Legalisierung der Tötung auf Verlangen mit den Mordaktionen im Dritten Reich zu vergleichen.
