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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Warum ist ein Gesetz nötig?

Patientenverfügungen werden doch schon heute von vielen Menschen benutzt. Weshalb brauchen wir da noch ein Gesetz? Kann ich Ärzten nicht trauen?

Nach einer Umfrage, die von der Deutschen Hospizstiftung in Auftrag gegeben wurde, haben derzeit ca. 7 Millionen Bürger eine Patientenverfügung getroffen. Diese Dokumente bleiben heute jedoch häufig wirkungslos, weil sie zu unkonkret abgefasst sind oder vor zu langer Zeit. Aber selbst wenn sie tatsächlich eine Behandlungssituation und die gewünschte bzw. unerwünschte Behandlung genau beschreiben, kommt es häufig vor, dass selbst Vorsorgebevollmächtigte keine Möglichkeit haben, den verfügten Willen des Patienten gegen die Ärztemacht durchzusetzen.

Dabei ist häufig auch gar nicht das Problem, dass der Betroffene sich nicht mehr äussern kann, denn Einwilligungsunfähigkeit ist nicht notwendigerweise mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen. Als einwilligungsunfähig können Sie durch ein psychiatrisches Gutachten schon dann eingestuft werden, wenn Ihre Entscheidungen als unplausibel, übertrieben oder einfach »krankhaft« beurteilt werden. Zum Beispiel wird der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, auf diese Art regelmässig als Ausdruck eines »krankheitsbedingt verminderten freien Willens eingestuft« und über diesen Weg Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen legitimiert.

Eine Patientenverfügung sollte eigentlich gegen solche Formen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte schützen können. Aufgrund der unkgeklärten Rechtslage kann der verfügte Wille aber häufig nicht durchgesetzt werden, weil sich Ärzte und Richter gegenseitig die Bälle zuwerfen: der Richter beruft sich auf die Einschätzung des Arztes bzw. Psychiaters über die Einwilligungsfähigkeit des Patienten, der Arzt wiederum verweist auf das Urteil des Vormundschaftsrichters.

Diesem unhaltbaren Zustand soll nun mit einer gesetzlichen Regelung abgeholfen werden, um der Verbindlichkeit der Patientenverfügung den Schutz des Gesetzes zukommen zu lassen und für Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen. Schon lange erheben nicht nur Juristen diese Forderung. Doch haben sich bis jetzt die Bundestagsparlamentarier um eine klare Stellungnahme herumgemogelt. Im Jahre 2003 gab es jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das nachdrücklich eine gesetzliche Regelung anmahnt. Seither besteht zur Frage der Patientenverfügung nur sogenanntes "Richterrecht". Dies hat für alle Beteiligten, vor allem aber für Patienten, ein hohes Mass an Rechtsunsicherheit zur Folge hat. Einen Kommentar zur derzeitigen Situation finden Sie in unserem Artikel "Welche Vorschläge gibt es bisher?".

Eine Dokumentation der aktuellen Situation und eine Zusammenstellung der Positionen verschiedener Organisationen bietet der Humanistische Verband auf seiner Website.