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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Abstimmung im Bundestag am 28. Mai 2009


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 20. Mai 2009

Nun ist es amtlich: am 28. Mai 2009 wird im Bundestag ab ca. 15 Uhr über die drei vorliegenden Vorschläge zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen beraten und gegen 16.10 Uhr in namentlicher Abstimmung entschieden.

Gegner einer gesetzlichen Regelung aus der CDU-Fraktion haben am Dienstag einen eigenen Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“ veröffentlicht. Darin wird wie gehabt behauptet, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“, denn es sei „nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab“ entscheidbar.

Dazu möchten wir aus der von der Humanistischen Union erstellten FAQ zu Fragen zum Patientenverfügungsgesetz zitieren (und sie auch insgesamt zum Lesen empfehlen):

Wer in einer Patientenverfügung Risiken sieht; wer nicht weiß, ob er sich im Ernstfall gegen eine Behandlung entscheiden würde – der gibt einfach keine Patientenverfügung ab! Im Übrigen: Nach Recht und Gesetz kann jederzeit der Patientenverfügung widersprochen werden. Niemand ist sein Leben lang an einer einmal verfassten Verfügung gebunden.