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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Abstimmung auf den 18. Juni 2009 verschoben


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 27. Mai 2009

Nachdem am gestrigen Dienstag die für morgen geplante Abstimmung wegen eines Streits hinsichtlich der Abstimmungsreihenfolge der vorliegenden Anträge abgesetzt worden war, tagte heute der Ältestenrat des Bundestages und entschied, daß die Abstimmung am 18. Juni 2009 stattfinden wird und daß der Stünker-Antrag nach den beiden Gesetzentwürfen aus der Union abgestimmt wird. Damit haben sich die Chancen erhöht, daß dieser Entwurf zum Gesetz wird.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die CDU/CSU weiter, Hand in Hand mit Ärzten und Kirchen, mit ihren Versuchen fortfährt, ein Gesetz das dem Recht auf Selbstbestimmung der Patienten gerecht wird, zu verhindern oder ob zumindest die Gruppe um die Abgeordneten Zöller/Faust ihre Blockadehaltung gegen Verhandlungen mit der Stünker-Gruppe aufgibt und doch noch zu einer Einigung kommt.

Daß Wolfgan Zöller zur Zeit davon nichts wissen will, obwohl er zugeben muß, daß es inhaltlich letztlich keine unüberwindbaren Differenzen der beiden Entwürfe gibt, wurde in einem Interview mit Matthias Kamann auf Welt-Online vom 27. Mai deutlich:

WELT ONLINE: Aber inhaltlich sind beide Entwürfe doch ganz nah beieinander.

Zöller: Das stimmt nicht ganz. Es gibt den gravierenden Unterschied, dass bei uns der Arzt in Abstimmung mit dem Betreuer den Patientenwillen ermittelt. Bei Stünker dagegen darf der Arzt sich zwar äußern, aber der Betreuer hat das letztendliche Entscheiden.

WELT ONLINE: Arzt und Betreuer müssen sich bei Stünker aber einig sein. Sonst geht die Sache vor Gericht, genau wie bei Ihnen.

Zöller: Richtig. Doch der Impuls geht bei Stünker vom Betreuer aus, womit der Arzt in seiner Rolle eingeschränkt wird. Wir hingegen wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken und legen deshalb Wert darauf, dass in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten eine der aktuellen Lage am Krankenbett gerecht werdende Entscheidung getroffen wird. ...

WELT ONLINE: Genau diesen Dialog hat jetzt auch die Stünker-Gruppe in deren Entwurf geschrieben.

Zöller: Dies hat Stünker aus unserem Gesetzentwurf übernommen. Warum soll ich aber auf meinen Entwurf verzichten, wo all dies schon sinnvoll geregelt ist, und stattdessen bei anderen mitmachen?

WELT ONLINE: Stehen Sie nicht in der Verantwortung, bei ohnehin gegebener inhaltlicher Nähe mit einer anderen Gruppe zu einer Lösung zu kommen, auf die viele Bürger warten?

Zöller: Meine Überlegungen müssen sich auch daran orientieren, wie ich die größte Chance habe, eine Mehrheit zu bekommen. Unser Kompromissvorschlag hat die größten Chancen, dass Leute aus allen anderen Gruppen ohne Gesichtsverlust bei uns mitmachen können, wenn Stünker und Bosbach keine Mehrheit bekämen.

Nachdem nun festgelegt ist, daß sein Antrag vor dem von Stünker abgestimmt werden wird, dürfte diesen Hoffnungen die Basis entzogen worden sein. Ein weiterer Grund, die Verweigerung von Verhandlungen aufzugeben.