Auswertung der ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Stünker et.al. zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 6. Juli 2008
Am 26. Juni 2008 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag im nur zu einem Drittel gefüllten Bundestag statt. Sieben Redner sprachen sich dabei für den Gesetzentwurf aus, vier dagegen.
Den Ausschnitt des des Sitzungsprotokolls, der nur die Diskussion zur Patientenverfügung enthält, finden Sie hier:
http://www.medizinethik.de/Bundestag-2008-06-26-16172-kurz.pdf
Das vollständige Protokoll der Sitzung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16172.pdf#P.18260
Bei den Gegnern des Entwurfes fiel auf, daß in ihren Beiträgen Selbstbestimmung und individuelle Freiheit immer als etwas Anrüchiges und Bedrohliches dargestellt wurde, Freiheit und ihre Konsequenzen als vermeidbares und zu vermeidendes Risiko. Mit keiner Silbe wurde freilich erwähnt, welche Gefahren Fremdbestimmung und ein "Irrtum" der Professionellen mit sich bringen und welche Tortur eine Zwangsbehandlung für die Betroffenen bedeutet. Ganz davon abgesehen, daß der Verweis von Joachim Stünker auf die in Artikel 2 Absatz 2 der Verfassung verankerten Freiheitsrechte bei ihnen offenbar ungehört verhallte.
Typisch für diese Haltung waren die Äußerungen des CDU-Abgeordneten Markus Grübel, der den Stünker-Entwurf als "sehr elitären Ansatz" bezeichnete, weil nur wenige Menschen über die für eine Entscheidung "hervorragenden medizinischen und rechtlichen Kenntnisse" verfügten. Eine solche Voraussetzung zur Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung kennt die Verfassung allerdings nicht.
Man möchte diese Damen und Herren fragen, wo sie eigentlich ihre Legitimation als Mitglieder eines demokratisch gewählten Parlaments hernehmen, wenn sie doch den größten Teil ihrer Wähler für unfähig halten, eigenständig und frei Entscheidungen zu treffen und dabei auch das Risiko ungewollter Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
In ihrem Willen, "den Patienten vor sich selbst zu schützen", gehen diese Politiker Hand in Hand mit Ärzten und Psychiatern, die mit dem Verweis auf die Unfähigkeit ihrer "Schützlinge", über sich selbst zu bestimmen, ein paternalistisches Herrschaftsverhältnis aufrechterhalten wollen.
Den Vogel schoß allerdings die CDU/CSU-Abgeordnete Julia Klöckner, Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken sowie in dessen Ad-Hoc-Arbeitsgruppe „Patientenverfügung“, ab, die während der Reden anderer Abgeordneter bereits durch mehrere unqualifizierte Zwischenrufe aufgefallen war. Mit ihrer eigenen Rede stellte sie anschließend ihre Inkompetenz und Unfähigkeit zu lesen und zuzuhören ausgiebig unter Beweis, als sie beispielsweise unterstellte, der Stünker-Entwurf komme mit seinem Verzicht auf eine Reichweitenbeschränkung "der verbotenen aktiven Sterbehilfe und auch dem Töten auf Verlangen bedenklich nahe".
Sie schreckte auch nicht vor der Verleumdung Joachim Stünkers zurück, er habe das Risiko, das immer mit Vorausverfügungen verbunden ist, mit einem zynischen "Pech gehabt" abgetan. Dies habe sie mit den Suchbegriffen "Stünker" und "Pech" "aus dem Internet herausgeholt". Weder stimmt das eine noch das andere. Auf ihren Irrtum hingewiesen, nahm sie den Vorwurf zwar zurück, unterstellte aber anschließend "eine(r) Vertreterin Ihres Gesetzentwurfes" eine ähnliche Aussage. Damit kann nur Dr. Carola Reimann (SPD) gemeint gewesen sein, die allerdings nur noch einmal festgestellt hatte, daß es tatsächlich ein "Irrtumsrisiko" bei Vorausverfügungen gibt, um daraufhin zu fragen: "Aber soll man daraus schlussfolgern, dass es besser ist, andere über das eigene Schicksal entscheiden zu lassen?"
Bemerkenswert war, daß Markus Grübel mit einem "Kompromißvorschlag" aufwartete: eine einfache "Volkspatientenverfügung" mit Begrenzung der Reichweite auf die Sterbephase (wenn es also gar nicht mehr um Zustimmung oder Ablehnung medizinischer Behandlungen geht, denn "Sterbephase" heißt hier, daß die Mediziner mit ihren Möglichkeiten am Ende sind) und eine "qualifizierte Patientenverfügung", die dagegen mit hohen Anforderungen verbunden ist, was Beratung, Aktualisierung und Überprüfung der Urheberschaft und der Einwilligungsfähigkeit betrifft.
Auch wenn das Angebot auf den ersten Blick attraktiv erscheint: Da es erst jetzt unterbreitet wird, ein Jahr nachdem der Stünker-Entwurf vorgestellt und nachdem klar wurde, daß die Hinhaltetaktik der CDU/CSU den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr verhindern kann, muß dies als weitere Finte der Gegner einer verbindlichen Patietenverfügung gewertet werden, die jetzt unter Berufung auf neue Verhandlungen, Erarbeitung eines Entwurfes usw. dafür sorgen wollen, daß die Legislaturperiode verstreicht, ohne daß ein Gesetz verabschiedet wurde.
Eine angemessene Erwiderung und Darstellung dessen, worum es bei dem Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern des Stünker-Entwurfs tatsächlich geht, kam von der grünen Abgeordneten Birgitt Bender, weshalb wir ihren Beitrag hier vollständig wiedergeben:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Grübel, bei Ihren Ausführungen habe ich mich gefragt, ob Sie Ihre Idee, man müsse den Menschen immer vor sich selber schützen, zu Ende gedacht haben. Ich frage Sie ganz ohne polemische Absicht, was Sie denn wohl tun würden, wenn Sie feststellen, dass eine schwer herzkranke Frau ihre Medikamente nicht nimmt. Sie würden doch nicht ernsthaft an eine Zwangsbehandlung denken.
(Markus Grübel [CDU/CSU]: Habe ich auch nicht gesagt!)
In einer modernen Gesellschaft muss man es tolerieren, dass sich Menschen in einer Weise verhalten, die ganz viele von uns als absolut unverantwortlich erachten. Aber das ist so. Alles andere ist entweder eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat.
Meine Damen und Herren, ein Arzt hat einmal zu mir gesagt: Wo früher das Wohl des Patienten galt, gilt heute nur noch der Wille. Er sagte das, lieber Josef Winkler, mit dem Ausdruck resignativer Traurigkeit, weil er die Orientierung am Patientenwillen als Absage an die Verantwortung des Arztes und an die Möglichkeiten der modernen Medizin begriff. Tatsächlich hat sich die Kultur der medizinischen Behandlung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert. Hatten unsere Eltern vielleicht noch zum Arzt gesagt: „Ja, wenn Sie meinen, Herr Doktor“, so sagt der Mensch heutzutage: „Ich will wissen, welche Alternativen es gibt, Herr bzw. Frau Doktor, und ich will mich für die Alternative entscheiden, die für mich richtig ist.“
Das ist mitnichten eine Absage an die Kompetenzen des Mediziners; im Gegenteil: Es macht die Rolle des Arztes anspruchsvoller. Denn er oder sie sollte Alternativen beschreiben können, und er oder sie sollte gesprächsfähig sein. In einer Situation, in der sich der Betroffene nicht mehr äußern kann, spielen diese Anforderungen an die ärztliche Kunst eine wichtige Rolle; denn auch dann muss der Arzt Alternativen beschreiben können, zum Beispiel ob Akutmedizin oder eine palliative Behandlung die Wahl ist, wie wichtig Lebensverlängerung sein könnte, was Lebensqualität heißt und wo ein möglicher Zielkonflikt zwischen den beiden liegt. So schwierige Fragen können und sollen zwei lebendige Menschen erörtern. Das kann der Arzt und die Ärztin und zum Beispiel die mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Ehefrausein. Die Entscheidung, die der Patient nicht mehr treffen kann, liegt dann bei ihr. Es ist eine eigene Entscheidung von ihr, es ist nicht die des Betroffenen. Ich glaube, diese Möglichkeit will hier niemand abschaffen. Aber die andere Möglichkeit ist die eines Gesprächs zwischen Arzt und Betreuerin, die gemeinsam versuchen, eine Patientenverfügung auf die gegebene Situation anzuwenden.
Ich muss sagen: Ich verstehe die Kolleginnen und Kollegen nicht, die eine solche Vorabfestlegung und das Gespräch darüber als etwas Obszönes zu brandmarken versuchen.
(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Wer tut das denn?)
Das Argument, man könne nicht wissen, ob man in einer existenziellen Krise oder in der Situation des Sterbens noch so denke wie zuvor, mag zutreffen. Ich habe zwar einiges für die These übrig, dass der Mensch so stirbt, wie er gelebt hat, das heißt, dass Grundhaltungen, die das Leben bestimmt haben, auch dann noch gelten, aber ich gestehe ihnen zu: Es ist ein Risiko. Wir haben aber Verfahrensweisen in dieser Gesellschaft, wie wir Menschen beistehen, denen wir eine eigene Entscheidung nicht zutrauen. Ich meine etwa Entscheidungen im Namen des Kindeswohls. Wenn Eltern überfordert sind, dann tritt das Gericht ein. Einem unmündigen Kind muten wir keine existenzielle Entscheidung zu. Aber ein erwachsener sterbender Mensch ist kein Kind, und Patientenwohl kann nicht heißen, dass andere sagen, was für diesen Menschen gut ist.
Vielmehr kann immer nur der eigene Wille maßgebend sein, soweit er zuvor geäußert wurde. Alles andere würde bedeuten, dass die Begegnung auf Augenhöhe, die sich in der modernen Medizin herausgebildet hat, wieder durch die überlegene Autorität des Halbgottes in Weiß oder eventuell in Schwarz, wenn es um die Richterrobe geht, ersetzt wird.
Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, geht auch ein Risiko ein. Aber wir sollten der Anmaßung widerstehen, den Menschen vor solchen Risiken bewahren zu wollen. Ich finde, diese Entscheidungsmöglichkeit gehört zu einer freiheitlichen Gesellschaft.
