Bosbach-Entwurf offizielle Bundestags-Drucksache
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 23. Dezember 2008
Der Gesetzentwurf zur Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen der Abgeordneten um Wolfgang Bosbach ist nun doch noch abgegeben und vom Bundestag als Drucksache 16/11360 herausgegeben worden.
Am ursprünglichen Ansatz, nämlich Menschen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen wollen, als unmündige Bürger zu behandeln, für die eine Patientenverfügung vor allem eine "Gefahr für sich selbst" bedeutet, hat sich nichts geändert. Die aufgegebene Reichweitenbeschränkung auf die Sterbephase wurde ersetzt durch eine ärztliche Zwangsberatung und eine vorgeschriebene notarielle Beurkundung. Nach fünf Jahren verlieren diese Bestätigungen ihre Gültigkeit.
In der dazu vom Bundestag herausgegebenen Pressemitteilung wird außerdem der 21. Januar 2009 als Tag, an dem im Bundestag das Thema Patientenverfügung beraten werden soll, genannt.
