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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Bosbach-Entwurf offizielle Bundestags-Drucksache


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 23. Dezember 2008

Der Gesetzentwurf zur Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen der Abgeordneten um Wolfgang Bosbach ist nun doch noch abgegeben und vom Bundestag als Drucksache 16/11360 herausgegeben worden.

Am ursprünglichen Ansatz, nämlich Menschen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen wollen, als unmündige Bürger zu behandeln, für die eine Patientenverfügung vor allem eine "Gefahr für sich selbst" bedeutet, hat sich nichts geändert. Die aufgegebene Reichweitenbeschränkung auf die Sterbephase wurde ersetzt durch eine ärztliche Zwangsberatung und eine vorgeschriebene notarielle Beurkundung. Nach fünf Jahren verlieren diese Bestätigungen ihre Gültigkeit.

In der dazu vom Bundestag herausgegebenen Pressemitteilung wird außerdem der 21. Januar 2009 als Tag, an dem im Bundestag das Thema Patientenverfügung beraten werden soll, genannt.