1. Lesung am 19. 6./Kritik der Kirchen zurückgewiesen
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 28. Mai 2008
In einem gemeinsamen Schreiben zur gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen hatten vor zwei Wochen der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Dr. Wolfgang Huber, den Gesetzentwurf der Abgeordneten Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen scharf kritisiert.
In einer öffentlichen Stellungnahme vom 27.5. weisen die Autoren des Gesetzentwurfes die Kritik der Kirchen zurück.
Der Text schließt mit den Worten "Wir werden unseren Gesetzentwurf daher unverändert in die erste Lesung am 19. Juni 2008 in den Deutschen Bundestag einbringen." Damit ist der Plan von MdB Bosbach gescheitert, das Gesetzgebungsverfahren durch seine Verzögerungstaktik zu verhindern.
Der Artikel Patientenverfügung – Keine Macht den Kirchen von Lutz Barth kritisiert die Einflußnahme der christlichen Kirchen auf die Gesetzgebung:
Die „politische Ordnung“ und damit die Staatsgewalt bleiben unverändert aufgerufen, ihr Wächteramt für eine Errungenschaft allen ersten Ranges, nämlich dem säkularen Verfassungsstaat, wahrzunehmen. Hierbei wäre es fatal, wenn gerade diejenigen, die darüber zu wachen haben, sich ihres „Amtes“ begeben und im Begriff sind, einer christlich-konservativen Wertekultur Prioritäten einzuräumen.
Die Abgeordneten mögen nur ihrem Gewissen verantwortlich sein, aber in den zentralen Belangen ihrer Verpflichtung, den grundrechtlichen Schutzauftrag etwa mit Blick auf die Patienten und ihre Autonomie wahrzunehmen, müssen diese sich von ihren „Glaubensüberzeugungen“ frei machen und sich vor allem nicht instrumentalisieren lassen.
Wir schließen uns dieser Kritik an.
