Liebe Besucherin von patientenverfuegung-jetzt.de

Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü
Personal tools
You are here: Home Newsletter Freunde der Fremdbestimmung machen mobil gegen Patientenverfügung
Patientenverfügung im Bundestag

Aktuelle Gesetzentwürfe
Dokumentation und vergleichende Analyse der politischen Zielsetzungen. mehr...

Bereits 250 Abgeordnete für Patientenautonomie und gesetzlichen Schutz der Selbstbestimmung
Aktuelle Liste der Unterstützer des Vorschlages der MdB Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen. mehr...

Newsletter bestellen
Your mail address

HTML
Text
Visit our archives
 

Freunde der Fremdbestimmung machen mobil gegen Patientenverfügung


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 8. Mai 2008

Jetzt ist die Katze also aus dem Sack: Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder, will nun ganz offiziell ein Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen verhindern. Er erhofft sich dabei Unterstützung von der grünen Bundestagsfraktion, mit deren Vorsitzender Künast er bereits gesprochen habe, wie das Nachrichtenmaganzin "Focus" in seiner neuesten Ausgabe berichtet.

Und schon fängt auch wieder das seit dem Beginn der Debatte bekannte Verwirrspiel an. Der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Hüppe, hält den Entwurf der MdB Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen für "geradezu gefährlich", denn der Betreuer könne ja auch ein "lauernder Erbe" sein. Weder Hüppe noch der Focus erwähnen allerdings die Tatsache, daß erst mit einer verbindlichen, weil korrekt abgefaßten und rechtlich abgesicherten Patientenverfügung untreuen Betreuern, aber auch Ärzten mit einem "unbedingten Willen zur Behandlung" die Hände gebunden werden können.

Ein Problem tritt ja erst dann auf wenn es gerade keine oder nur eine unklar formulierte Patientenverfügung gibt, die eine Bestimmung des "mutmaßlichen Willens" des Betroffenen notwendig machen würde. Letztlich ist aber auch ein "lauernder Erbe" nicht derjenige, der allein über Leben und Tod entscheidet. Denn wenn der Arzt noch eine Behandlungsmöglichkeit sieht, dann muß das Vormundschaftsgericht über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden.

Hüppes Einwand ist deshalb auch keiner, der auf die Gefährlichkeit des Stünker-Entwurfes hinweist, sondern er macht im Gegenteil noch einmal die Notwendigkeit der in diesem Entwurf vorgesegehenen Maßnahmen zum Schutz der Patientenautonomie deutlich.

Bezeichnend ist auch, daß in diesem Zusammenhang die Gefahren unterschlagen werden, die durch das Zusammenspiel von untreuen Betreuern und behandlungswilligen Ärzten entstehen, wenn diese gemeinsam medizinische Maßnahmen gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen durchsetzen. Heute (und auch in Zukunft, wenn die Stünker-Gegner sich durchsetzen sollte) ist eine solche Verschwörung ohne juristische Konsequenzen für die Täter/innen möglich und im psychiatrischen und geriatrischen Bereich erschreckend häufig der Fall.

Auch die Grünen-Abgeordnete Göring-Eckardt will sich laut "Focus" an der Front gegen die Patientenselbstbestimmung aktiv beteiligen. Sie wolle die Patientenverfügungsgegner aus der Union und den anderen Fraktionen mit einem eigenen Vorschlag "vereinen". Alles deutet darauf hin, daß auch dies nur ein Versuch ist, Nebelkerzen zu werfen und das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern, denn Göring-Eckard "will möglichst wenig regeln. Insbesondere Verfahrensvorschriften sollen mehr Sicherheit für alle Betroffenen schaffen." Das ist allerdings exakt der Ansatz des Entwurfes der CDU/CSU-Abgeordneten Zöller und Faust, für den sie offenbar keine nennenswerte Anzahl von Unterstützern im Bundestag finden konnten.

Die Aufkündigung des Stillhalteabkommens zwischen CDU/CSU und SPD durch die Konservativen sollten jetzt Stünker und seine Kollegen nutzen, um ihrerseits dafür zu sorgen, daß der Ältestenrat des Bundestages die Diskussion ihres Gesetzentwurfes schleunigst auf die Tagesordnung setzt.

Übrigens scheinen auch die Kirchen uneins zu sein. Laut "Focus" wird es wohl keine gemeinsame Erklärung der evangelischen und katholischen Kirche geben, die immer wieder von der CDU/CSU für ihr "Abwarten" ins Feld geführt wurde.

Quellen:
Focus 19/2008
tagesschau.de
zeit.de
beck.de