Gesetz Anfang des Jahres?
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 16. November 2007
Wie wir von MdB Manfred Stünker erfuhren, ist die erste Lesung jetzt für Anfang Februar geplant. Feste Termine gebe es allerdings noch nicht. Das Gesetzgebungsverfahren sei nur deshalb nicht wie geplant nach der Sommerpause gestartet worden, weil die CDU/CSU ihren Koalitionspartner um Aufschub gebeten habe, um noch internen Abstimmungsbedarf zu befriedigen (was immer das heißen soll).
Laut »Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach« will die SPD auch das Gesetz »bereits zu Beginn des kommenden Jahres«.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf einen Artikel in der Tageszeitung »Die Welt« aufmerksam machen, die heute als erste die Verschleppung des Gesetzgebungsverfahrens zur Patientenverfügung durch die Große Koalition zum Thema macht:
Endloses Warten auf ein Gesetz über Patientenverfügungen
von Matthias Kamann
Die Einschätzung der gegenwärtigen Situation durch den Autor teilen wir:
»Das Problem hat die Union. Nach Einschätzung aller Fraktionen ist die Mehrheit einem Gesetzentwurf sicher, der von SPD, FDP, Linken und Grünen kommt. Dieser vom SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker konzipierte Entwurf sieht vor, dass Patientenverfügungen grundsätzlich immer zu befolgen sind, sofern sich Arzt und Betreuer einig sind, dass die "aktuelle Lebens- und Behandlungslage" des Patienten dem vorab Verfügten entspricht.«
Trotz der offensichtlichen Mehrheitsverhältnisse droht allerdings Gefahr weiterhin dadurch, dass mit Verweis auf die Ärzteschaft und die Spaltung des Parlaments lieber auf ein Gesetz verzichtet wird. Dies entspräche letztlich auch den Wünschen der CDU/CSU, denn die Gesetzentwürfe von Bosbach bzw. Zöller/Faust sind nichts anderes als Versuche, eine Patientenverfügung, die mit gesetzlichem Schutz Selbstbestimmung sichern kann, zu verhindern.
Redaktionell inkonsequent oder aber präzise kalkuliert befindet sich der zweispaltige Artikel in der Druckausgabe neben einem vierspaltigen Interview mit dem Dignitas-Gründer Ludwig Minelli, obwohl der Artikel selbst betont, dass die Patientenverfügung »nichts mit umstrittener Suizidbegleitung oder aktiver Sterbehilfe, sehr viel aber mit Selbstverständlichem zu tun hat: dem Recht, medizinische Behandlungen ablehnen zu können.«
Einen Zusammenhang vor allem mit »aktiver Sterbehilfe« konstruieren aber seit Beginn der Diskussion die Gegner eines Gesetzes, um dann polemisch gegen diese falsche Unterstellung »argumentieren« zu können.
Übrigens sollte an der Stelle des Minelli-Interviews eigentlich ein Interview mit MdB Joachim Stünker zum Thema Patientenverfügung abgedruckt werden ...
