in dubio pro libertate
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 14. Oktober 2007
"Brauchen wir überhaupt eine Patientenverfügung?" Mit einer empirischen Studie, die diese Frage vorgeblich beantworten will, versucht der Frankfurter Krebsspezialist Stephan Sahm wie schon einmal im März kurz vor der Grundsatzdebatte im Bundestag, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in Frage zu stellen.
Sein Argument: im Falle einer schweren Erkrankung änderten sich Wünsche und Ansichten zu medizinischen Behandlungen, eine verbindliche Patientenverfügung sei deswegen unzweckmässig wenn nicht sogar gefährlich.
Das sich die Sicht auf Leben und Sterben angesichts eigener Betroffenheit dramatisch ändern können und in gleichem Maße die Ansichten darüber, welche Hilfe man in welcher Form benötigt, ist eine Binsenweisheit. Gegen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung spricht dies jedenfalls nicht.
Lutz Barth schreibt dazu in einem Kommentar auf openpr.de:
»Selbst wenn – wie gemutmaßt wird - mit der Studie von Sahm der Glaube ans Formular der Patientenverfügung „entzaubert“ worden sei, dürfte dies in Anbetracht der Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts insofern unbeachtlich sein, als dass es eben bei Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nicht darauf ankommt, ob das Instrument der Patientenverfügung von einer Mehrheit tatsächlich genutzt resp. befürwortet wird.
Dies kann nicht der Maßstab für den Gesetzgeber sein, sich der Regelung ggf. entziehen zu können. Ein gesellschaftlicher und freilich auch ein medizinethischer Konsens ist keine Voraussetzung dafür, damit dem Patienten resp. dem Bürger seine grundrechtlichen Freiheiten und damit die gebotene Autonomie gewährleistet werden. ...Maßgeblich ist insofern der individuelle Wille des Patienten, dessen Bedeutung nicht daran zu messen ist, ob ggf. andere Mitbürger oder Patienten in vergleichbarer Situation eher mit Skepsis den Patientenverfügungen begegnen.
Von daher dokumentiert die Patientenverfügung den Willen des Patienten und es scheint allemal sinnvoller zu sein, sich hieran (auch verbindlich) zu orientieren, statt darauf zu vertrauen, dass Angehörige, Ärzte, Pfleger, Theologen und Juristen sich anschicken, den vermeintlich wahren „mutmaßlichen Willen“ des Patienten zu eruieren, geschweige denn, dass die Entscheidung über einen Behandlungsabbruch an allgemeine Wertvorstellungen ausgerichtet wird. Nicht in dubio pro vita ist das Gebot der Stunde, sondern in dubio pro libertate!«
Selbstverständlich ist und bleibt es aber auch die freie Entscheidung des Patienten, sich gegen eine patientenautonome Verfügung auszusprechen resp. diese nicht zu verfassen. Ja – wir brauchen die Patientenverfügung, wie sich unschwer aus der Anzahl der bereits verfassten Dokumente belegt. Der in diesen Patientenverfügungen formulierte Wille ist beachtlich.
Die »Furcht vor der Freiheit« der Patienten hat viele Gesichter. Zu der von renommierten Rechtswissenschaftlern vertretenen Ansicht, diejenigen, die eine Patientenverfügung in der Schublade hätten, sollten sich gut überlegen, was sie da anderen Menschen unter Umständen zumuten würden, schreibt Lutz Barth in seinem Kommentar auf dailynet.de:
Es geht bei der patientenautonomen Entscheidung um den nachhaltig bekundeten Willen des Patienten und nicht um die Sorgen und Nöte der Angehörigen, der Ärzte oder Pflegenden, die diese vom Patienten getroffene Entscheidung im Zweifel nicht aushalten zu können. Wenn dies ein Kriterium sein sollte, könnten wir gleich die Bemühungen und gleichsam das Ringen um eine selbstbestimmte Entscheidung des Patienten einstellen.
Immer mehr Mitglieder des Bundestages sehen dies genauso: Bereits 185 Abgeordnete von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei unterstützen den Entwurf der Mdb Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag.
Leider hat bisher in der CDU/CSU-Fraktion noch keine/r den Mut gefunden, sich dem faktischen Fraktionszwang bei den Konservativen zu widersetzen und sich unter Berufung auf die Bundeskanzlerin öffentlich für "Mehr Freiheit wagen" und für Patientenautonomie und Schutz der Selbstbestimmung auszusprechen. Derweil drängen Bosbach und Zöller laut Ärztezeitung vom 9. Oktober 2007 auf eine zügige rechtliche Regelung zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wir fragen uns, weshalb die beiden Politiker ihre Gesetzentwürfe nicht schon längst ins Parlament eingebracht haben ...
Auch unter den Ärzten gibt es mittlerweile einige, die mit der geltenden Rechtslage und den unverbindlichen Empfehlungen der Bundesärztekammer unzufrieden sind. Am 28. September 2007 berichtete Welt Online von der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des »Lahrer Kodex«:
In Berlin wurde am Donnerstag eine Erklärung vorgestellt, mit der sich Ärzte von sich aus verpflichten, den vorab schriftlich verfügten Willen von Patienten zu befolgen, die sich nicht mehr äußern können. In dem "Lahrer Kodex", der am Herzzentrum im badischen Lahr entwickelt wurde, heißt es: "Ich verpflichte mich, den Willen meiner Patienten zu achten und ihm im Rahmen des medizinisch wie rechtlich Möglichen zu entsprechen. Falls ein Patient entscheidungsunfähig ist, werde ich eine vorher vorgelegte Patientenverfügung respektieren, sofern diese aktuell und auf die gegebene Situation anwendbar ist."
...
Unterstützt wird der Kodex unter anderem vom ärztlichen Leiter des Deutschen Herzzentrums Berlin, Roland Hetzer, vom Berliner Palliativmediziner Christof Müller-Busch, der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, dem Schauspieler Michael Lesch, der grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung sowie der Krankenkasse DAK. Die Initiatoren hoffen, dass viele Ärzte per Unterzeichnung signalisieren, dass "der Wille des Patienten oberste Priorität hat und die Verfügung verbindlich ist", wie der Leiter der Rettungsstelle am Berliner Urban-Krankenhaus, Michael de Ridder, erklärte.
Die Initiatoren sprechen sich explizit gegen eine Reichweitenbegrenzung der Patientenverfügung (Vorschlag Bosbach) und gegen die von MdB Zöller vorgesehene Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Vormundschaftsrichter aus. Dagegen plädieren sie für eine »liberale Lösung«, die vom Patienten ausgehe. Da gleichzeitig eine gesetzliche Regelung gefordert wird, muss dies auch nach unserer Meinung als Stellungnahme zugunsten des Vorschlages Stünker gewertet werden.
Überrascht waren wir von der »Patentschaft« der SPD-Politikerin Hertha Däubler-Gmelin, die sich in der Vergangenheit mehrfach gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen hatte. Vielleicht hatte sie sich auch erhofft, eine neue Selbstverpflichtung von Ärzten könne ihrem Anliegen, ein Gesetz für eine Patientenverfügung zu verhindern, nützlich sein.
Eine klare Stellungnahme der Initiatoren für den Gesetzentwurf der MdB Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen würde an dieser Stelle vorhandene Zweifel am politischen Ziel der Aktion ausräumen.
