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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

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"Stünker-Entwurf" wurde heute im Bundestag eingereicht


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 6. März 2008

Der erste Schritt für das formale Verfahren zur gesetzlichen Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist getan.

Die Abgeordneten des Bundestags Joachim Stünker, Michael Kauch, Jerzy Montag und Lukrezia Jochimsen haben heute ihren gemeinsamen Gesetzentwurf beim Ältestenrat des Bundestages eingereicht.

In ihrer heutigen Pressemitteilung schreiben die Autorinnen:

Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.

...

Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.

Unser Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Der Patient muss für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme treffen können. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.

Der Entwurf wird bereits jetzt von 205 Abgeordneten unterstützt.

Die Abgeordneten des Bundestages sind nun aufgerufen, ihre im März 2007 behauptete Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen und gemäß ihrem eigenen Gewissen abzustimmen und sich entweder dem heute eingereichten Gesetzentwurf anzuschließen oder sich ausdrücklich gegen Patientenautonomie und für Fremdbestimmung durch Ärzte und Richter zu entscheiden.

Wir beglückwünschen Herrn Stünker für seine Entschlossenheit, sich von der eigenen Fraktionsführung nicht länger aufhalten zu lassen, sondern nun ein Gesetz für die lange überfällige Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen auf den Weg zu bringen, um das Selbstbestimmungsrecht von Patienten unter gesetzlichen Schutz zu stellen.

Der Termin für die Erste Lesung im Bundestag ist noch nicht bekannt. Ob nun auch die beiden Gesetzentwürfe aus dem konservativen Lager eingereicht werden, wurde ebenfalls noch nicht mitgeteilt.